Häufige Fragen für Mieter
Generell ist das Halten von Kleintieren (z.B. Hamster, Vögel) in unseren Wohnungen gestattet, solange sich hierdurch andere Mieter nicht gestört fühlen. Bei größeren Tieren, wie z.B. Hunden, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung. Hierzu können Sie sich unter Angabe der Rasse des Hundes an Ihren zuständigen Kundenbetreuer wenden. Kampfhunderassen können nicht genehmigt werden.
Ja, es gibt eine Hausordnung die für alle unsere Häuser verbindlich ist. Sie finden Sie am Ende Ihres Mietvertrages oder hier.
Die Miete muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen ist.
Möchten Sie eine Person kurzzeitig (z.B. Urlaub) bei sich in der Wohnung aufnehmen, benötigen Sie hierfür keine Genehmigung. Für die längerfristige oder dauerhafte Aufnahme einer Person benötigen Sie jedoch die Zustimmung des Vermieters.
Bei Beschwerden bitten wir Sie, unser Beschwerdeformular auszufüllen und an uns weiter zu leiten. Wenn Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge für uns haben wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Kundenbetreuer, er hilft Ihnen gerne weiter.
Zuallererst: Reden Sie miteinander! Viele Streitfälle entstehen durch Missverständnisse, die durch ein frühzeitiges Gespräch hätten verhindert werden können. Missachtet Ihr Nachbar weiterhin die Hausordnung oder geht er nicht auf das Besprochene nicht ein, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit in unserem Beschwerdeformular festzuhalten (am besten zusätzlich mit den Unterschriften anderer Anwohner). Nur mit Hilfe solcher Protokolle können wir tatsächlich gegen Verstöße vorgehen.
Sollte in Ihrem Haus keine externe Firma für die Hausreinigung zuständig sein, müssen Sie zusammen mit den anderen Mietern im Wechsel die Hausreinigung durchführen. Hierfür hängt ein Terminkalender im Treppenhaus aus, dem Sie entnehmen können, wann Sie für die Reinigung zuständig sind.
Wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an Ihren Kundenbetreuer. Je früher Sie uns ansprechen, desto schneller können wir gemeinsam eine Lösung finden.
Grundsätzlich gilt bei baulichen Veränderungen, dass es dafür der vorherigen schriftlichen Genehmigung bedarf. Setzen Sie sich hierfür bitte rechtzeitig mit Ihrem Kundenbetreuer oder Techniker in Verbindung.