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Leben und gut Wohnen in Speyer

Notfall-Hotline: 0160-7155771

Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?

Generell ist das Halten von Kleintieren (z.B. Hamster, Vögel) in unseren Wohnungen gestattet, solange sich hierdurch andere Mieter nicht gestört fühlen. Bei größeren Tieren, wie z.B. Hunden, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung. Hierzu können Sie sich unter Angabe der Rasse des Hundes an Ihren zuständigen Kundenbetreuer wenden. Kampfhunderassen können nicht genehmigt werden.

Gibt es eine Hausordnung und wo finde ich sie?

Ja, es gibt eine Hausordnung die für alle unsere Häuser verbindlich ist. Sie finden Sie am Ende Ihres Mietvertrages oder hier.

Wie melde ich einen Schaden oder eine Reparatur?

Eine Reparaturmeldung richten Sie bitte direkt an uns über das Formular unter Service/Haustechnik.

In dringenden Fällen, wie z. B. bei Störungen und Ausfällen von Heizungen, Aufzügen oder Wasserrohrbrüchen, können Sie unsere Haustechniker über unsere Notfallrufnummer erreichen: Telefon 0160 7155771

Wann muss die monatliche Miete gezahlt werden?

Die Miete muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen ist.

Wann sind die Ruhezeiten?

Um ein angenehmes Zusammenwohnen zu gewährleisten, sind alle Mieter zur gegenseitigen Rücksichtnahme angehalten. Grundsätzlich gilt daher, dass jeder vermeidbare Lärm zu unterlassen ist. Bitte beachten Sie dabei auch, dass mechanische und elektronische Musikinstrumente und sonstige Tonwiedergabegeräte generell nicht über Zimmerlautstärke betrieben werden dürfen.

An Werktagen gelten die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Nachtruhe) als Ruhezeiten. Sonn- und Feiertage sind insgesamt als Ruhezeiten zu beachten.

Kann ich eine weitere Person mit in meine Wohnung aufnehmen?

Möchten Sie eine Person kurzzeitig (z.B. Urlaub) bei sich in der Wohnung aufnehmen, benötigen Sie hierfür keine Genehmigung. Für die längerfristige oder dauerhafte Aufnahme einer Person benötigen Sie jedoch die Zustimmung des Vermieters.

Muss ich im Winter Schnee räumen?

Laut Mietvertrag sind Sie hierzu verpflichtet. Dies hängt im Einzelfall davon ab, ob in Ihren Haus die Hausreinigung an eine externe Firma vergeben wurde und ob Schneeräumen im Winter eingeschlossen ist.

Sollten Sie sich hierbei nicht sicher sein, können Sie diese Information von Ihrem zuständigen Kundenbetreuer erhalten.

Wer hilft mir bei Beschwerden oder Anregungen weiter?

Bei Beschwerden bitten wir Sie, unser Beschwerdeformular auszufüllen und an uns weiter zu leiten. Wenn Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge für uns haben wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Kundenbetreuer, er hilft Ihnen gerne weiter.

Was muss ich tun, wenn meine Nachbarn nicht wie vorgeschrieben die Hausordnung beachten oder die Ruhezeiten nicht einhalten?

Zuallererst: Reden Sie miteinander! Viele Streitfälle entstehen durch Missverständnisse, die durch ein frühzeitiges Gespräch hätten verhindert werden können. Missachtet Ihr Nachbar weiterhin die Hausordnung oder geht er nicht auf das Besprochene nicht ein, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit in unserem Beschwerdeformular festzuhalten (am besten zusätzlich mit den Unterschriften anderer Anwohner). Nur mit Hilfe solcher Protokolle können wir tatsächlich gegen Verstöße vorgehen.

Muss ich mich an der Treppenhausreinigung beteiligen?

Sollte in Ihrem Haus keine externe Firma für die Hausreinigung zuständig sein, müssen Sie zusammen mit den anderen Mietern im Wechsel die Hausreinigung durchführen. Hierfür hängt ein Terminkalender im Treppenhaus aus, dem Sie entnehmen können, wann Sie für die Reinigung zuständig sind.

Ich bin mit meiner Miete in Rückstand geraten, was muss ich tun?

Wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an Ihren Kundenbetreuer. Je früher Sie uns ansprechen, desto schneller können wir gemeinsam eine Lösung finden.

Darf ich in meiner Wohnung etwas baulich verändern oder andere Bodenbeläge verlegen?

Grundsätzlich gilt bei baulichen Veränderungen, dass es dafür der vorherigen schriftlichen Genehmigung bedarf. Setzen Sie sich hierfür bitte rechtzeitig mit Ihrem Kundenbetreuer oder Techniker in Verbindung.