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Leben und gut Wohnen in Speyer

Notfall-Hotline: 0160-7155771

Wie und wo bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Sie haben die Möglichkeit eine Wohnungsbewerbung in unserer Geschäftsstelle abzugeben. Für einen Teil unseres Wohnungsbestandes ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Diesen erhalten Sie gegebenenfalls bei der örtlichen Wohnungsbehörde.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wie bekomme ich ihn?

Der Wohnberechtigungschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die es ermöglicht, eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung anzumieten. Der WBS wird einkommensabhängig berechnet und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, erfahren Sie bei der Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt Speyer.

Meine Bewerbung habe ich schon vor einiger Zeit abgegeben, jedoch bisher keine Rückmeldung von der GEWO bekommen.

Ihre Wohnungsbewerbung bleibt bis zu einem Jahr gültig. Sollten Sie nach einem Jahr noch kein Angebot von uns erhalten haben, empfehlen wir Ihnen das Formular erneut ausfüllen und uns zu senden.

Wie geht es weiter, nachdem ich die Wohnungsbewerbung abgegeben habe?

Sie kommen bei der GEWO auf eine Bewerberliste und es wird geprüft, ob eine passende Wohnung für Sie frei ist oder wird. Eine Empfangsbestätigung über den Eingang der Wohnungsbewerbung erhalten Sie nicht. Sollten wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Muss ich bei der GEWO eine Provision bezahlen?

Nein, wir vermieten die Wohnungen provisionsfrei.

Ist für die Wohnungen der GEWO immer ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig?

Grundsätzlich: Nein. Es gibt sowohl öffentlich geförderte Wohnungen für bestimmte Personenkreise, für welche ein WBS benötigt wird, aber auch eine Vielzahl von freifinanzierten Wohnungen, für die keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, erfahren Sie bei der Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt Speyer.

Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung der GEWO?

Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten (d.h. die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten).