Häufige Fragen zur Wohnungsbewerbung
Sie haben die Möglichkeit eine Wohnungsbewerbung in unserer Geschäftsstelle abzugeben. Für einen Teil unseres Wohnungsbestandes ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Diesen erhalten Sie gegebenenfalls bei der örtlichen Wohnungsbehörde.
Der Wohnberechtigungschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die es ermöglicht, eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung anzumieten. Der WBS wird einkommensabhängig berechnet und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, erfahren Sie bei der Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt Speyer.
Ihre Wohnungsbewerbung bleibt bis zu einem Jahr gültig. Sollten Sie nach einem Jahr noch kein Angebot von uns erhalten haben, empfehlen wir Ihnen das Formular erneut ausfüllen und uns zu senden.
Sie kommen bei der GEWO auf eine Bewerberliste und es wird geprüft, ob eine passende Wohnung für Sie frei ist oder wird. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung über den Eingang der Wohnungsbewerbung. Sollten wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie unseren Hinweiß zur SCHUFA.
Nein, wir vermieten die Wohnungen provisionsfrei.
Grundsätzlich: Nein. Es gibt sowohl öffentlich geförderte Wohnungen für bestimmte Personenkreise, für welche ein WBS benötigt wird, aber auch eine Vielzahl von freifinanzierten Wohnungen, für die keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, erfahren Sie bei der Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt Speyer.
Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten (d.h. die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten).